Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf

1. Träger

 

In der über 150-jährige Tradition der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Menschen in Not vorurteilsfrei zu helfen, unterstützt der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und Generationenarbeit, der Behinderten- und Flüchtlingshilfe sowie seinen Gemeinschaften in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming Menschen bei der Bewältigung ihrer Situation. Hierbei sind die folgenden Grundsätze Auftrag, Handlungsmaxime und Verpflichtung zugleich:

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2. Arbeitsgrundlage/ gesetzliche Grundlagen

 

Grundlage der Arbeit sind die Qualitätsstandarts des Landkreises Teltow Fläming. Sozialarbeit an der Schule befindet sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule. Hierbei bilden verschiedene Paragraphen aus dem SGB VIII, die Grundlage für die tägliche Arbeit. Für die Institution Schule gilt die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer, denn diese können verschiedene Schulgesetze haben. Schule und Jugendhilfe lassen sich unterscheiden, in dem die Schule die Funktion hat, zu bilden und die Jugendhilfe steht den Schülern unterstützend und beratend zur Seite. Die §§ 11 und 13 SGB VIII stehen in Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit.  Der §11 regelt die Jugendarbeit. Er beinhaltet die Regelung, dass jungen Menschen zur Förderung der  Entwicklung, die erforderlichen Angebote zur Verfügung gestellt werden sollen, die in Formen von Jugendarbeit, die z.B. in Form von Verbänden stattfinden kann und die Schwerpunkte der Arbeit, welche unter anderem unter Absatz 3 Nr.3, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit beinhaltet. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.

 

Unter §13 wird die Jugendsozialarbeit geregelt, welche unter anderem die gesetzliche Regelung beinhaltet, dass jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Des Weiteren sind die §§ 1 und 81 aus dem SGB VIII zu benennen, welche mit der Schulsozialarbeit in Zusammenhang stehen. Der §1 SGB VIII beinhaltet das Recht eines Kindes auf Erziehung, die Elternverantwortung und die Jugendhilfe. So steht in Absatz 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit.“ Des Weiteren beinhaltet der Paragraph in Absatz 2 die Aussage, dass die Pflege und Erziehung eines Kindes das natürliche Recht der Eltern ist und dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung wacht. Unter Absatz 3 finden sich die Aufgaben der Jugendhilfe, damit das unter Absatz 1 erwähnte Recht auf Förderung der Entwicklung und das Recht auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit eingehalten wird, wie zum Beispiel Eltern zu beraten und zu unterstützen.

 

Unter §81 versteht man die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wird unter Satz1 Nr.1 explizit die Zusammenarbeit mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung erwähnt, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten sollen. Der §1 SGB VIII kann als eine Bedingung für die folgenden Paragraphen gesehen werden. Jugendhilfe leistet präventive und individuelle situative Arbeit. Des Weiteren zu benennen ist der §8a, sowie der §8b, in dem sich alle Personen die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt kommen die Möglichkeit haben, sich von einem Sozialarbeiter oder –pädagogen beraten zu lassen, sowie eine insoweit erfahrene  Fachkraft hinzuziehen dürfen. Über das Deutsche Rote Kreuz Teltow- Fläming e.V. sind mehrere Mitarbeiter zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet.

 

Frau Wölki unterliegt nach §203 StGb Absatz 5 der Schweigepflicht. Es besteht keine Informationspflicht gegenüber der Schulleitung.

 

3. Ausgangssituation

 

Seit 2009 ist die Sozialarbeit an Grund- und Oberschule vorhanden. Die Fachkraft ist an ver-schiedenen Tagen in der Woche an den Standorten ansprechbar.

In der Oberschule befindet sich das Büro der Sozialarbeit im Erdgeschoss. Sie ist immer Dienstag und Donnerstag vor Ort. Die Fachkraft hat eine tägliche Arbeitszeit von 8- 16Uhr.

Der Freitag steht für individuelle Absprachen beiden Schulen zur Verfügung. Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.

Angestellt ist seit 2011 über das Deutsche Rote Kreuz Fläming-Spreewald e.V. an der Grund- und Oberschule, Frau Tabea Wölki, welche den Titel Bachelor of Arts Soziale Arbeit trägt und somit staatlich geprüfte Sozialarbeiterin ist.

 

4. Zielgruppe

 

Das Angebot der Sozialarbeit an der Grund- und Oberschule richtet sich an:

  • Die Kinder und Jugendlichen der Schulen, insbesondere an benachteiligte junge Menschen, Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen

  • In diesem Zusammenhang an alle interessierten und neugierigen Kinder und Jugend-liche, die sich freiwillig an die Sozialarbeiterin wenden und diese Schulen besuchen oder besuchen werden

  • In der spezifischen Ferienprojektarbeit, kann das Angebot auch von Schülern der umliegenden Schulen und Jugendclubs genutzt werden, da mit den Sozialarbeitern eine Vernetzung besteht und die Kinder untereinander Kontakt haben.

 

Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Begleitung ihrer Eltern am Ort Schule oder in einer Jugendfreizeiteinrichtung an DRK-Jugend(sozial)arbeiter wenden, wenn sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner suchen, der ihnen Orientierung, Sicherheit und Unterstützung in alltäglichen und besonderen Lebenssituationen bietet.

 

Schulspezifische Ziele der Sozialarbeit an der Oberschule sind:

 

Unterstützung und Hilfe in Form einer lebensweltorientierten Beratung

 

Weitervermittlung von Werten und Empathie, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Mitbe-stimmung, Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Akzeptanz der Persönlichkeit, Teamfähig-keit, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Erlernen von Verhaltensweisen zum Beispiel in Rollenspie-len, Aushandlung von Regeln und Normen

 

Soziale Integration → Entwicklung von Lösungsstrategien in Konflikten, Erkennen und An-nehmen von Konsequenzen, Umgang mit schulischen Misserfolgen, Aufbau von Selbstwert-gefühl, Bestärken oder gemeinsames Entdecken von Interessen und Begabungen, Abbau von Schul- und Prüfungsängsten

 

Sozialverhalten → hierbei gibt es die Möglichkeit mit Gruppen oder einzelnen (auch ge-schlechterspezifisch) Kindern und Jugendlichen ein soziales Training durchzuführen.

 

Die Präventionsarbeit → hierbei wird themenbezogen ein Inhalt in sozialpädagogischer Gruppenarbeit bearbeitet (Beispiele für Themeninhalte sind Drogen, Alkohol, Sexualität/ Verhütung, Mobbing und soziale Netzwerke aus dem Internet usw.).

 

Unterstützung bei sozialen Problemlagen →individuelle Gespräche, Beratung und Kontakt-aufnahme mit allen Betroffenen, Entwickeln von individuellen Hilfsmöglichkeiten, Aufzeigen von neuen Strukturen und Beratungsangeboten (Adressliste und Vermittlung zu weiterfüh-renden Beratungsstellen)

 

Geschlechtsspezifische Arbeit → Aufklärung (Projektarbeit) und Beratung, Stärkung des Be-wusstsein für geschlechterspezifische Verhaltensweisen

 

Abbau von sog. Schwellenängsten gegenüber der Schule → die Sozialarbeit steht als Schnittstelle zwischen Schule und Eltern, bietet auch ihnen die Möglichkeit im Rahmen der Schweigepflicht eine Beratung zu erhalten

 

Verbesserung des Miteinanders

 

Unterstützung im Bereich Übergang Beruf und Schule

 

Konkrete Projektarbeit in Kooperation mit dem Jugendclub Joker und Groß Machnow und mit der Koordinatorin für junge Menschen mit Fluchterfahrung in Rangsdorf

 

5. Interne und externe Kooperation / Vernetzung / Zusammenarbeit

 

Die Sozialarbeit an Schule ist eng vernetzt auch trägerübergreifend. Alle Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes Fläming-Spreewald e.V. sind miteinander vernetzt, hierbei können alle von wichtigen Ressourcen profitieren. Zusätzlich gibt es eine trägerübergreifende Zu-sammenarbeit.

  • Vernetzung mit der Gemeinde

  • Kleines Netzwerk Rangsdorf (Jugendclub Joker Rangsdorf, Jugendclub Groß Machnow, Koordinator für junge Menschen mit Fluchterfahrung, Sozialarbeit an der Grundschule Groß Machnow)

  • ZoMeRa (Sozialarbeit an Schule- und Jugendarbeiter aus Zossen, Mellensee und Rangsdorf).

  • Gesundheitsamt

  • Regionale Netzwerkpartner

  • Netzwerk Kinderschutz

  • Regionalkonferenz II

 

6. Kontakt

 

Tabea Wölki

(Bachelor of Arts Soziale Arbeit)

 

Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf

Großmachnower Straße 4

15834 Rangsdorf

 

Büro im Erdgeschoss der Oberschule neben dem Schülercafé

Dienstag und Donnerstag 8-16Uhr

(bitte auf Aushänge achten) Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.

 

Tel.: 0172 439 86 82

E-Mail:

 

Die Kontaktaufnahme ist für die Kinder- und Jugendlichen freiwillig. Frau Wölki hat die gesetzlich festgelegte Schweigepflicht nach §203 StGB Absatz 5.