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Gar nicht erst rein in die Schuldenfalle…

 

… heißt es gen Ende des Schuljahres für die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse.

Um die zunehmend finanzkräftigen Jugendlichen genau davor zu bewahren, freuen wir uns sehr, dass Frau Lenz vom Freien Betreuungsverein Teltow-Fläming nun schon seit dem Schuljahr 2013/ 2014 gern für eine Doppelstunde zu uns in die Schule kommt, um lebens- und praxisnahe Prävention zu leisten.

Anhand von Fallbeispielen aus ihrer täglichen Arbeit als Schuldnerberaterin führt sie vor Augen, dass diese Problematik auf kein Alter beschränkt ist und wie schnell und vor allem auch ungewollt es doch passieren kann, in diesen Teufelskreis zu geraten, häufig aus Unachtsamkeit oder Naivität.

Die heutigen Werbeversprechen der „0%-Finanzierung“ und neue „Handy-Verträge ohne Schufa-Auskunft“ verlocken uns täglich. Daher ist der Hinweis über die Risiken absolut notwendig und das nicht nur, bevor ein Ratenvertrag abgeschlossen wird. Denn zu einem guten Finanzmanagement gehört die langfristige Planung.

Klar vereinbart man einen Vertrag mit Ratenzahlung in dem Bewusstsein, dass man momentan finanziell abgesichert ist. Aber dass man für genau diesen Abschluss auch längerfristig planen muss, da diese Verträge eine minimale Laufzeit von 12 Monaten haben, haben die Wenigsten im Blick.

Und wer kann schon einschätzen, ob man in dieser langen Zeit die monatlichen Kosten begleichen kann? Leider gibt es immer unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht abzuschätzen sind.

Weiterhin macht Frau Lenz einen Abstecher ins Erbrecht, bei dem wirklich jeder leuchtende Augen bekommt und sich in freudiger Erwartung ohne Schirm unter den Geldregen stellt.

Aber leider kann man dahingehend auch ungewollt an Schulden geraten, denn eine Erbschaft kann nicht immer gewinnbringend für den Erben ausfallen. Nimmt dieser ein schuldhaftes Erbe an, bekommt er mögliche Schulden „übergeholfen“. Auf die wirklich notwendige Prüfung mit dazugehöriger Frist und der Option des Ausschlagens jeder Erbschaft weist Frau Lenz hin.

Aber auch vermeintlich banalere Themen werden in dieser Doppelstunde behandelt. Tagtäglich nehmen die Jugendlichen beim Einsteigen in die öffentlichen Verkehrsmittel das Schild „Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis“ wahr. Doch welche Konsequenzen eine Missachtung dieses Hinweises nach sich ziehen kann, dessen sind sie sich nicht bewusst. Denn für das „Erschleichen von Leistungen“ und Ignorieren der Bußgeldbescheide kann man ungewollt seinen nächsten Urlaub „hinter schwedischen Gardinen verbringen“ (Gefängnis !!!). Bei dieser sogenannten Erzwingungshaft erfolgt eine Inhaftierung, bis der geforderte Betrag gezahlt wird. Wahlweise können aber auch Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung abgeleistet werden, um das Bußgeld zu begleichen.

In diesem Sinne: Immer schön an die Vorgaben halten, um sich selbst und vor allem sein Portemonnaie zu schützen!

 

Verfasserin: Frau Janetzko