Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf
1. Träger
In der über 150-jährige Tradition der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Menschen in Not vorurteilsfrei zu helfen, unterstützt der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und Generationenarbeit, der Behinderten- und Flüchtlingshilfe sowie seinen Gemeinschaften in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming Menschen bei der Bewältigung ihrer Situation. Hierbei sind die folgenden Grundsätze Auftrag, Handlungsmaxime und Verpflichtung zugleich:
2. Arbeitsgrundlage/ gesetzliche Grundlagen
Grundlage der Arbeit sind die Qualitätsstandarts des Landkreises Teltow Fläming. Sozialarbeit an der Schule befindet sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule. Hierbei bilden verschiedene Paragraphen aus dem SGB VIII, die Grundlage für die tägliche Arbeit. Für die Institution Schule gilt die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer, denn diese können verschiedene Schulgesetze haben. Schule und Jugendhilfe lassen sich unterscheiden, in dem die Schule die Funktion hat, zu bilden und die Jugendhilfe steht den Schülern unterstützend und beratend zur Seite. Die §§ 11 und 13 SGB VIII stehen in Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit. Der §11 regelt die Jugendarbeit. Er beinhaltet die Regelung, dass jungen Menschen zur Förderung der Entwicklung, die erforderlichen Angebote zur Verfügung gestellt werden sollen, die in Formen von Jugendarbeit, die z.B. in Form von Verbänden stattfinden kann und die Schwerpunkte der Arbeit, welche unter anderem unter Absatz 3 Nr.3, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit beinhaltet. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Unter §13 wird die Jugendsozialarbeit geregelt, welche unter anderem die gesetzliche Regelung beinhaltet, dass jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Des Weiteren sind die §§ 1 und 81 aus dem SGB VIII zu benennen, welche mit der Schulsozialarbeit in Zusammenhang stehen. Der §1 SGB VIII beinhaltet das Recht eines Kindes auf Erziehung, die Elternverantwortung und die Jugendhilfe. So steht in Absatz 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit.“ Des Weiteren beinhaltet der Paragraph in Absatz 2 die Aussage, dass die Pflege und Erziehung eines Kindes das natürliche Recht der Eltern ist und dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung wacht. Unter Absatz 3 finden sich die Aufgaben der Jugendhilfe, damit das unter Absatz 1 erwähnte Recht auf Förderung der Entwicklung und das Recht auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit eingehalten wird, wie zum Beispiel Eltern zu beraten und zu unterstützen.
Unter §81 versteht man die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wird unter Satz1 Nr.1 explizit die Zusammenarbeit mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung erwähnt, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten sollen. Der §1 SGB VIII kann als eine Bedingung für die folgenden Paragraphen gesehen werden. Jugendhilfe leistet präventive und individuelle situative Arbeit. Des Weiteren zu benennen ist der §8a, sowie der §8b, in dem sich alle Personen die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt kommen die Möglichkeit haben, sich von einem Sozialarbeiter oder –pädagogen beraten zu lassen, sowie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen dürfen. Über das Deutsche Rote Kreuz Teltow- Fläming e.V. sind mehrere Mitarbeiter zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet.
Frau Wölki unterliegt nach §203 StGb Absatz 5 der Schweigepflicht. Es besteht keine Informationspflicht gegenüber der Schulleitung.
3. Ausgangssituation
Seit 2009 ist die Sozialarbeit an Grund- und Oberschule vorhanden. Die Fachkraft ist an ver-schiedenen Tagen in der Woche an den Standorten ansprechbar.
In der Oberschule befindet sich das Büro der Sozialarbeit im Erdgeschoss. Sie ist immer Dienstag und Donnerstag vor Ort. Die Fachkraft hat eine tägliche Arbeitszeit von 8- 16Uhr.
Der Freitag steht für individuelle Absprachen beiden Schulen zur Verfügung. Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.
Angestellt ist seit 2011 über das Deutsche Rote Kreuz Fläming-Spreewald e.V. an der Grund- und Oberschule, Frau Tabea Wölki, welche den Titel Bachelor of Arts Soziale Arbeit trägt und somit staatlich geprüfte Sozialarbeiterin ist.
4. Zielgruppe
Das Angebot der Sozialarbeit an der Grund- und Oberschule richtet sich an:
Die Kinder und Jugendlichen der Schulen, insbesondere an benachteiligte junge Menschen, Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen
In diesem Zusammenhang an alle interessierten und neugierigen Kinder und Jugend-liche, die sich freiwillig an die Sozialarbeiterin wenden und diese Schulen besuchen oder besuchen werden
In der spezifischen Ferienprojektarbeit, kann das Angebot auch von Schülern der umliegenden Schulen und Jugendclubs genutzt werden, da mit den Sozialarbeitern eine Vernetzung besteht und die Kinder untereinander Kontakt haben.
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Begleitung ihrer Eltern am Ort Schule oder in einer Jugendfreizeiteinrichtung an DRK-Jugend(sozial)arbeiter wenden, wenn sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner suchen, der ihnen Orientierung, Sicherheit und Unterstützung in alltäglichen und besonderen Lebenssituationen bietet.
Schulspezifische Ziele der Sozialarbeit an der Oberschule sind:
Unterstützung und Hilfe in Form einer lebensweltorientierten Beratung
Weitervermittlung von Werten und Empathie, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Mitbe-stimmung, Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Akzeptanz der Persönlichkeit, Teamfähig-keit, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Erlernen von Verhaltensweisen zum Beispiel in Rollenspie-len, Aushandlung von Regeln und Normen
Soziale Integration → Entwicklung von Lösungsstrategien in Konflikten, Erkennen und An-nehmen von Konsequenzen, Umgang mit schulischen Misserfolgen, Aufbau von Selbstwert-gefühl, Bestärken oder gemeinsames Entdecken von Interessen und Begabungen, Abbau von Schul- und Prüfungsängsten
Sozialverhalten → hierbei gibt es die Möglichkeit mit Gruppen oder einzelnen (auch ge-schlechterspezifisch) Kindern und Jugendlichen ein soziales Training durchzuführen.
Die Präventionsarbeit → hierbei wird themenbezogen ein Inhalt in sozialpädagogischer Gruppenarbeit bearbeitet (Beispiele für Themeninhalte sind Drogen, Alkohol, Sexualität/ Verhütung, Mobbing und soziale Netzwerke aus dem Internet usw.).
Unterstützung bei sozialen Problemlagen →individuelle Gespräche, Beratung und Kontakt-aufnahme mit allen Betroffenen, Entwickeln von individuellen Hilfsmöglichkeiten, Aufzeigen von neuen Strukturen und Beratungsangeboten (Adressliste und Vermittlung zu weiterfüh-renden Beratungsstellen)
Geschlechtsspezifische Arbeit → Aufklärung (Projektarbeit) und Beratung, Stärkung des Be-wusstsein für geschlechterspezifische Verhaltensweisen
Abbau von sog. Schwellenängsten gegenüber der Schule → die Sozialarbeit steht als Schnittstelle zwischen Schule und Eltern, bietet auch ihnen die Möglichkeit im Rahmen der Schweigepflicht eine Beratung zu erhalten
Verbesserung des Miteinanders
Unterstützung im Bereich Übergang Beruf und Schule
Konkrete Projektarbeit in Kooperation mit dem Jugendclub Joker und Groß Machnow und mit der Koordinatorin für junge Menschen mit Fluchterfahrung in Rangsdorf
5. Interne und externe Kooperation / Vernetzung / Zusammenarbeit
Die Sozialarbeit an Schule ist eng vernetzt auch trägerübergreifend. Alle Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes Fläming-Spreewald e.V. sind miteinander vernetzt, hierbei können alle von wichtigen Ressourcen profitieren. Zusätzlich gibt es eine trägerübergreifende Zu-sammenarbeit.
Vernetzung mit der Gemeinde
Kleines Netzwerk Rangsdorf (Jugendclub Joker Rangsdorf, Jugendclub Groß Machnow, Koordinator für junge Menschen mit Fluchterfahrung, Sozialarbeit an der Grundschule Groß Machnow)
ZoMeRa (Sozialarbeit an Schule- und Jugendarbeiter aus Zossen, Mellensee und Rangsdorf).
Gesundheitsamt
Regionale Netzwerkpartner
Netzwerk Kinderschutz
Regionalkonferenz II
6. Kontakt
Tabea Wölki
(Bachelor of Arts Soziale Arbeit)
Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf
Großmachnower Straße 4
15834 Rangsdorf
Büro im Erdgeschoss der Oberschule neben dem Schülercafé
Dienstag und Donnerstag 8-16Uhr
(bitte auf Aushänge achten) Die Arbeitszeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit.
Tel.: 0172 439 86 82
E-Mail:
Die Kontaktaufnahme ist für die Kinder- und Jugendlichen freiwillig. Frau Wölki hat die gesetzlich festgelegte Schweigepflicht nach §203 StGB Absatz 5.
Liebe Schüler und Schülerinnen,
Liebe Eltern,
mein Name ist Hilary Hutterer und ich bin seit Beginn des Schuljahres 2024/25 als Sozialarbeiterin an der Oberschule Rangsdorf tätig. Dabei bilde ich eine Schnittstelle zwischen den Anliegen der Schüler und Schülerinnen, den Lehrkräften und der Schulleitung sowie den Eltern. Meine Position in Gesprächen ist wertfrei und neutral, empathisch und von Akzeptanz geprägt. Dabei handle ich dennoch im Sinne des Kindes bzw. des Jugendlichen sowie dessen Schutzes.
Wichtig ist außerdem:
Gespräche mit mir sind freiwillig. Wenn du nicht reden möchtest, ist das okay! Vielleicht ein anderes Mal…
Ich stehe unter Schweigepflicht. Das heißt, dass alles, was du mir erzählst, auch bei mir bleibt und ich es niemandem verrate.
Ich spreche alle Schritte mit dir ab. Möchtest du nicht, dass ich mit deinen Eltern spreche, mache ich es auch nicht (Notfälle ausgenommen). Brauche ich selbst einen Rat, z.B. bei Kinderschutzfällen, sage ich dir, wen ich warum anrufen möchte. Und was dabei herausgekommen ist.
Mein Büro ist ein geschützter Raum, in dem du DU sein kannst. Hier kannst du über alles sprechen, was dich beschäftigt oder das du teilen magst. Natürlich auch Positives!
Ich höre mir alle Seiten an und bin für alle Anliegen offen. Bei mir wird niemand bewertet und es werden keine Noten vergeben!
Ich stehe dir beratend und unterstützend zur Seite, um Probleme und Konflikte mit dir zusammen zu lösen und dir zu helfen, ähnliche Situationen bald allein zu meistern.
Liebe Eltern
Ich bin zwar in erster Linie für die Schüler*innen der Schule da, aber gerne können auch Sie mich über E-Mail oder telefonisch erreichen. Damit mir eine angemessene Vorbereitung und Planung möglich ist und ich vor allem ausreichend Zeit für Sie und Ihre Anliegen habe, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
Weitere Infos über meine Arbeit und Aufgaben sowie laufende Projekte sind auf den Seiten zur Sozialarbeit an Schule (SaS) zu finden.
KONTAKT
Hilary Hutterer
(Sozialpädagogin M.A.)
Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf
Großmachnower Straße 4
15834 Rangsdorf
Büro im Erdgeschoss der Oberschule
Tel.: 0172 439 86 82
E-Mail:
Präsenzzeiten
Montag – Donnerstag 7:30-15:00
Freitag 7:30-14:00
sowie nach Vereinbarung
Bitte die Aushänge beachten! Die Präsenzzeit kann variieren, je nach Gesprächsbedarf, Projektangebot und z.B. Außenterminen in der Netzwerkarbeit. Ich bin über Handy und E-Mail erreichbar.
Liebe Schüler und Schülerinnen,
Liebe Eltern,
vielleicht ist die ein oder andere Frage zur Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf noch offengeblieben. Vielleicht besteht auch einfach näheres Interesse an dem, was hier neben Deutsch, Mathe, Englisch und Musik noch „gelehrt“ wird. Im Folgenden stelle ich meine Arbeit als Sozialarbeiterin näher vor und erkläre, was Sozialarbeit an Schule eigentlich ist, welche Aufgaben ich habe und welche spezifischen Gesetzesgrundlagen diesen zu Grunde liegen.
Sozialarbeit an Schulen – Was ist das?
Grundlage der Arbeit sind die Qualitätsstandards des Landkreises Teltow Fläming. Sozialarbeit an der Schule befindet sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule. Hierbei bilden verschiedene Paragraphen aus dem KJG und SGB VIII die Grundlage für die tägliche Arbeit. Schule und Jugendhilfe lassen sich unterscheiden, indem die Schule die Funktion hat, zu bilden. Die Jugendhilfe steht den Schülern unterstützend und beratend zur Seite.
Sozialarbeit an Schulen (SaS) ist ein Jugendhilfeangebot am Standort Schule. Die gesetzliche Grundlage ist § 13a des SGB VIII. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu erreichen und sie in ihrem Entwicklungsprozess zu unterstützen und zu fördern. Dabei können Eltern, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen im Sinne der Kinder und Jugendlichen einbezogen werden.
Die sozialpädagogische Fachkraft unterliegt nach § 203 StGb Absatz 5 der Schweigepflicht.
Meine Aufgaben beinhalten u.a.:
Individuelle, lebensweltorientierte Beratung (auch der Eltern und Lehrkräfte)
Stärkung der Kinder und Jugendlichen, um sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen
Vermittlung bei Konflikten, Streitschlichtung, Stärkung der Kommunikation (offen, gewaltfrei, wertschätzend)
Vermittlung von Werten und Empathie, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Mitbestimmung, Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Akzeptanz der Persönlichkeit, Teamfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Erlernen von Verhaltensweisen, Aushandlung von Regeln und Normen
Prävention von und Intervention bei Schuldistanz
Unterstützung der Lehrkräfte (Klassenklima, Gruppendynamik etc.)
Präventionsarbeit zu verschiedenen Themen (Verhütung/Sexualität, Drogen etc.)
Weitervermittlung in situationsbezogenen Problemlagen (z.B. Sucht, Strafdelikte)
Kinder- und Jugendschutz (gesetzlicher Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII)
Vernetzung u.a. mit anderen Jugendhilfe- und Beratungsangeboten, regionalen Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Gemeinde
Krisenintervention (selbstverletzendes Verhalten, Trennung der Eltern, Trauerfall etc.)
Mitwirkung in Fachgremien und Arbeitskreisen
Zu erwähnen ist auch u.a. § 81 SGB VIII. Dieser beschreibt die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wird explizit die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung erwähnt, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten sollen.
Des Weiteren zu benennen ist § 8a, in dem sich alle Personen die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt kommen die Möglichkeit haben, sich von einem Sozialarbeiter oder –pädagogen beraten zu lassen, sowie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen dürfen. Über das Deutsche Rote Kreuz Teltow- Fläming e.V. sind mehrere Mitarbeiter*innen zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet.
Überblick DRK Sozialarbeit
Die Sozialarbeit an der Oberschule Rangsdorf befindet sich in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuz, des Kreisverbands Fläming-Spreewald e.V. Der Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. ist Träger von mobilen und stationären Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald. Hierbei sind die folgenden Grundsätze Auftrag, Handlungsmaxime und Verpflichtung zugleich: